Die kirchliche Trauung ist eine Feier, in der das Ehepaar für den gemeinsamen Weg den Segen Gottes erbittet. Es bezeugt die Bereitschaft, die Ehe in christlichem Geist zu führen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Ziviltrauung. Dem Ehepaar wird eine Traubescheinigung ausgestellt.
Alle kirchliche Trauungen werden in der Kirchgemeinde, in der sie durchgeführt wurden, ins Trauregister eingetragen. Die kirchliche Trauung eines evangelisch-reformierten Mitgliedes der Landeskirche mit einem Partner oder einer Partnerin einer anderen christlichen Konfession oder Gemeinschaft wird in ökumenischem Geist gehalten.
Kirchliche Trauungen sind unabhängig von der Religionszugehörigkeit nur dann möglich, wenn eine der beiden Personen einer christlichen Konfession angehört. Die Pfarrperson entscheidet auf Grund des Gesprächs und in seelsorgerlicher Verantwortung, ob sie die Trauung durchführen kann.